Verband
Fachverband Gastronomie-Sauberkeit e.V.
Ein eingetragener Verein, der Gastronomie-, Hotel- und Kantinenbetriebe als Mitglieder aufnimmt. Er erarbeitet den FAGASA-Standard, erbringt die Jahresleistung für seine Mitglieder und vergibt das Verbandszeichen.
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Registergericht
- [[REGISTERGERICHT]]
- Registernummer
- [[VR-NUMMER]]
- Sitz
- [[ORT]]
- Geschäftsjahr
- Kalenderjahr
Standard öffentlich
Der vollständige Leistungsumfang steht auf dieser Website, nicht nur in der Mitgliederakte.
Beitrag offen ausgewiesen
Vier Klassen mit festen Beträgen. Keine Preise auf Anfrage.
Reinigungsmonat im Verzeichnis
Für jedes Mitglied ist der Monat der letzten Reinigung öffentlich abrufbar.
Satzung im Wortlaut
Zweck, Organe und Beitragswesen stehen weiter unten auf dieser Seite.
Zweck
Wofür es den Verband gibt
Küchenabluftreinigung ist ein Markt ohne verbindlichen Maßstab. Es gibt keine vorgeschriebenen Intervalle, keine einheitliche Leistungsbeschreibung und keinen Nachweis, auf den sich alle Beteiligten verlassen. Der Verband setzt genau dort an.
Den Standard schreiben und fortschreiben
Der FAGASA-Standard legt fest, welche Anlagenteile zur Reinigung gehören, in welchem Zustand sie danach zu sein haben und was der Nachweis enthalten muss. Der Fachbeirat prüft ihn mindestens jährlich.Die Jahresleistung erbringen
Jedes Mitglied kann einmal im Jahr eine vollständige Küchen- und Abluftreinigung nach diesem Standard abrufen. Sie ist im Beitrag enthalten und muss nicht einzeln beauftragt werden.Den Nachweis führen und aufbewahren
Der Reinigungsnachweis bleibt im Mitgliederbereich abrufbar, auch Jahre später. Das ist der eigentliche Grund, warum eine Mitgliedschaft mehr wert ist als ein einzelner Auftrag.Das Verbandszeichen vergeben
Wer Mitglied ist und die Jahresleistung abgerufen hat, darf das Zeichen führen. Wer austritt oder ausgeschlossen wird, muss es abnehmen.Mitglieder im eigenen Betrieb unterstützen
Intervallempfehlung nach tatsächlicher Belastung, Hinweise zu baulichen Mängeln, Fachbeiträge zu Themen, die im Schadensfall zählen.
Dieselben fünf Aufgaben stehen im Wortlaut in § 2 der Satzung weiter unten auf dieser Seite.
Abgrenzung
Was der Beitrag abdeckt — und was beim Betrieb bleibt
Eine Mitgliedschaft nimmt dem Betrieb einen festen Teil seiner Aufgaben ab, nicht alle. Was sie nicht abdeckt, steht hier genauso deutlich wie das, was sie abdeckt.
Übernimmt der Verband
- Eine vollständige Reinigung im Kalenderjahr nach FAGASA-Standard, enthalten im Beitrag und nicht einzeln zu beauftragen.
- Die Erstbegehung mit Aufnahme der Anlage, Einstufung in die Beitragsklasse und Empfehlung eines Intervalls.
- Den Reinigungsnachweis — erstellt, aufbewahrt und im Mitgliederbereich auch Jahre später abrufbar.
- Das Verbandszeichen für das laufende Jahr und den Eintrag im öffentlichen Verzeichnis.
- Die Terminabstimmung. Die Geschäftsstelle meldet sich; niemand im Betrieb muss den Termin im Kalender führen.
Bleibt beim Betrieb
- Die tägliche Reinigung der Küche und das Ausspülen der Filter im laufenden Betrieb.
- Der Fettabscheider. Seine Entleerung und Wartung ist vorgeschrieben (DIN 4040-100, DIN EN 1825) und nicht Teil der Jahresleistung.
- Bauliche Maßnahmen, etwa das Nachrüsten fehlender Revisionsöffnungen im Kanal.
- Die Instandhaltungspflicht des Betreibers gegenüber Behörden und Versicherer. Der Nachweis hilft dabei, er ersetzt sie nicht.
- Jede weitere Reinigung im Jahr. Sie wird von der Servicegesellschaft gesondert abgerechnet und ist nicht Gegenstand der Mitgliedschaft.
Offenlegung
Die Doppelrolle des Verbands
FAGASA schreibt den Standard, lässt die Reinigung ausführen und vergibt das Verbandszeichen. Diese drei Rollen liegen in einer Hand. Das ist zulässig — aber es ist etwas anderes als eine Bestätigung durch eine unabhängige Stelle, und deshalb steht es hier und nicht im Kleingedruckten.
Wer welchen Teil übernimmt
- Standard schreiben und fortschreiben
- Fachbeirat
- Reinigung ausführen
- [[NAME SERVICEGESELLSCHAFT]]
- Reinigungsnachweis erstellen
- ausführender Betrieb
- Nachweis aufbewahren und bereitstellen
- Geschäftsstelle
- Beitragsklasse festsetzen
- Vorstand
- Verbandszeichen vergeben und widerrufen
- Vorstand
- Bestätigung durch eine unabhängige Stelle
- findet nicht statt
Ausgeführt wird die Reinigung durch die [[NAME SERVICEGESELLSCHAFT]], eine Gesellschaft, die dem Verband zuzurechnen ist. Der Verband selbst beschäftigt kein Reinigungspersonal.
Eine Zertifizierung setzt eine unabhängige, akkreditierte Stelle voraus, die weder die Regel schreibt noch die Leistung erbringt. FAGASA erfüllt keines dieser Merkmale. Deshalb finden Sie auf dieser Website nirgends „zertifiziert", „geprüft" oder „Prüfsiegel" — auch nicht in kleiner Schrift.
Was das Verbandszeichen aussagt, ist genau das, was daraufsteht: gereinigt nach FAGASA-Standard, in diesem Monat, in diesem Jahr, für diese Mitgliedsnummer.
Organe
Wer im Verein was entscheidet
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Fachbeirat und Geschäftsstelle arbeiten dem Vorstand zu, ohne Organ zu sein. Die Besetzung steht nach der Gründungsversammlung und der Eintragung ins Vereinsregister fest — bis dahin stehen hier die Rollen, nicht die Namen.
Die Unterscheidung ist keine Formsache. Ein Organ kann den Verein verpflichten, ein beratendes Gremium nicht. Wer eine Zusage braucht, auf die er sich berufen kann, braucht sie vom Vorstand — eine Auskunft der Geschäftsstelle bindet den Verein nicht, und eine Empfehlung des Fachbeirats ist eine fachliche Aussage, keine Willenserklärung.
Mitgliederversammlung
Beschließt über Satzung, Beitragsordnung, Entlastung des Vorstands und die Auflösung des Vereins. Sie wählt den Vorstand und beruft ihn ab.
- Turnus
- mindestens einmal im Jahr
- Stimmrecht
- je Mitgliedsbetrieb eine Stimme
- Einladungsfrist
- [[FRIST NACH SATZUNG]]
- Beschlussfähigkeit
- ohne Mindestzahl anwesender Mitglieder
- Mehrheit
- einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Vorstand
Führt die Geschäfte, vertritt den Verein und entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
- Vorsitz
- [[NAME VORSITZ]]
- Stellvertretender Vorsitz
- [[NAME STELLVERTRETUNG]]
- Schatzmeisterin oder Schatzmeister
- [[NAME SCHATZMEISTER]]
- Vertretung nach § 26 BGB
- Vorsitz und stellvertretender Vorsitz
- Tätigkeit
- grundsätzlich ehrenamtlich
Fachbeirat
Berät den Vorstand fachlich und beschließt die Fortschreibung des FAGASA-Standards. Die Sitze werden nach Fachgebiet besetzt, nicht nach Mitgliedsstärke.
- Vorbeugender Brandschutz
- Sachverständige oder Sachverständiger für Brandschutz in Sonderbauten
- Raumlufttechnik
- Fachplanung für Küchenlüftung, mit Bezug zur VDI 2052
- Lebensmittelhygiene
- Fachkraft für Hygienemanagement in der Gemeinschaftsverpflegung
- Betriebspraxis Gastronomie
- Küchenleitung aus einem Mitgliedsbetrieb, wechselnd besetzt
- Versicherungswirtschaft
- Sachverständige oder Sachverständiger für Brandschadenregulierung
Die Sitze sind noch nicht besetzt. [[BESETZUNG FACHBEIRAT]]
Geschäftsstelle
Erste Anlaufstelle für Mitglieder. Nimmt Anträge an, bestätigt Termine, ordnet Nachweise zu und stellt die Beiträge in Rechnung.
- Anschrift
- [[STRASSE UND HAUSNUMMER]], [[PLZ]] [[ORT]]
- geschaeftsstelle@fagasa.de
- Telefon
- [[TELEFONNUMMER GESCHÄFTSSTELLE]]
Satzung
Satzung des Vereins
Die Satzung regelt Zweck, Mitgliedschaft, Organe, Beitragswesen und Auflösung. Sie ist Bestandteil der Mitgliedschaft — mit dem Antrag erkennen Sie sie an.
Entwurf — noch nicht anwaltlich geprüft
Der folgende Text ist ein Arbeitsentwurf und noch nicht beschlossen. Angaben in doppelten eckigen Klammern stehen erst nach der Gründungsversammlung und der Eintragung fest.
§ 1Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2Zweck des Vereins
- Erarbeitung, Veröffentlichung und Fortschreibung eines Reinigungsstandards für Küchen- und Abluftanlagen (FAGASA-Standard), fachlich orientiert an den anerkannten Regeln der Technik;
- Erbringung einer jährlichen Reinigungsleistung nach diesem Standard für die Mitglieder, einschließlich der Dokumentation in Form eines Reinigungsnachweises;
- Vergabe und Verwaltung eines Verbandszeichens an Mitglieder, deren Anlage nach dem FAGASA-Standard gereinigt wurde;
- Führung eines öffentlichen Mitgliederverzeichnisses;
- Aufklärung und fachliche Unterstützung der Mitglieder, unter anderem durch Fachbeiträge und Intervallempfehlungen.
[[KLÄREN: ob Gemeinnützigkeit angestrebt wird. Wenn ja, müssen die Formulierungen dieses Paragrafen und die Regelungen zur Mittelverwendung und zur Auflösung an §§ 51 ff. AO angepasst werden. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Servicegesellschaft ist dabei gesondert zu würdigen.]]
§ 3Erwerb der Mitgliedschaft
§ 4Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 5Beendigung der Mitgliedschaft
- Austritt,
- Ausschluss,
- Verlust der Rechtsfähigkeit oder Tod des Mitglieds,
- Auflösung des Vereins.
§ 6Beiträge
§ 7Organe
- die Mitgliederversammlung,
- der Vorstand.
§ 8Mitgliederversammlung
§ 9Vorstand
§ 10Fachbeirat
§ 11Ausführung der Reinigungsleistungen
§ 12Verbandszeichen
§ 13Datenschutz
§ 14Satzungsänderung
§ 15Auflösung
§ 16Inkrafttreten
Aufnahme
Mitglied werden
Ein Formular, eine Seite, etwa fünf Minuten. Was Sie danach haben, steht hier — nicht, was Sie danach noch dazubuchen müssten.
Ein Nachweis, der etwas aushält
Anlagenteile einzeln aufgeführt, Aufnahmen vor und nach der Reinigung, festgestellte Mängel benannt. Auch nicht gereinigte Abschnitte stehen drin.Ein Zeichen am Eingang
Die Plakette mit Reinigungsmonat und Mitgliedsnummer. Der QR-Code führt Gäste auf Ihren Eintrag — nachprüfbar, nicht behauptet.Ein Beitrag, der offen liegt
Vier Klassen, veröffentlicht. Kein Angebot auf Anfrage, kein Verhandeln, keine Zusatzpakete für den Nachweis.Ein Termin, den Sie legen
Sie wählen den Monat, die Geschäftsstelle bestätigt den Tag. Gearbeitet wird außerhalb Ihrer Betriebszeiten.
Kein Zahlungsvorgang
Kein Lastschriftfeld, keine Kartendaten. Die Rechnung kommt von der Geschäftsstelle.
Keine Mindestlaufzeit
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr, Kündigungsfrist in der Beitragsordnung.
Keine Aufnahme ohne Begehung
Die Klasse setzt der Verband vor Ort fest, nicht das Formular.
Kein Verkauf Ihrer Daten
Ihre Angaben dienen der Mitgliedschaft, sonst nichts.