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FAGASA

Recht

Was der Versicherer im Schadensfall sehen will

Nach einem Küchenbrand prüft der Versicherer nicht Ihre Absicht, sondern Ihre Obliegenheiten. Welche Unterlagen dabei tatsächlich verlangt werden.

Veröffentlicht
01. September 2026
Lesezeit
7 Minuten

Es gibt einen Satz, den Betriebe nach einem Brand oft zu hören bekommen: „Wir prüfen noch." Was in dieser Prüfung tatsächlich passiert, entscheidet über den Unterschied zwischen einer vollen Regulierung und einer Kürzung.

Die zwei Hebel des Versicherers

Im Versicherungsvertragsgesetz stehen zwei Vorschriften, die im Küchenbrand regelmäßig eine Rolle spielen.

§ 28 VVG — Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit. Im Vertrag oder in den Bedingungen steht, was Sie zu tun haben. Halten Sie sich nicht daran, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Bei grober Fahrlässigkeit erfolgt die Kürzung in dem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis, bei Vorsatz vollständig.

§ 81 Abs. 2 VVG — grob fahrlässige Herbeiführung. Unabhängig von einer konkreten Obliegenheit gilt: Wer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführt, muss eine Kürzung „in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis" hinnehmen.

Beide Vorschriften haben eine gemeinsame Eigenschaft: Es geht nicht um Ihre Absicht. Es geht um das, was nachweisbar getan oder unterlassen wurde.

Werfen Sie zuerst einen Blick in Ihre eigenen Bedingungen

Bevor Sie irgendetwas anderes tun: Lesen Sie nach, was in Ihrem Vertrag tatsächlich vereinbart ist. Die Formulierungen unterscheiden sich erheblich. Manche Bedingungswerke enthalten eine ausdrückliche Obliegenheit zur regelmäßigen Reinigung von Dunstabzugsanlagen, teils mit Intervall. Andere begnügen sich mit einer allgemeinen Instandhaltungspflicht.

Suchen Sie nach den Stichworten „Obliegenheiten", „Sicherheitsvorschriften", „Instandhaltung" und „Dunstabzug". Wenn dort ein Intervall genannt ist, ist das Ihr verbindliches Intervall — unabhängig davon, was fachlich empfohlen wäre. Ein Betrieb, der fachlich mit einer Reinigung im Jahr auskäme, aber vertraglich zwei zugesagt hat, verletzt bei einer Reinigung seine Obliegenheit.

Diese Prüfung ist nichts, was ein Verband für Sie erledigen kann. Sie steht in Ihrem Vertrag.

Was in der Prüfung tatsächlich angefordert wird

Nach einem Brand mit Ursprung im Bereich der Abluftanlage werden regelmäßig angefordert:

  • Nachweise über die Reinigungen der letzten Jahre, mit Datum und Umfang
  • Der ausführende Betrieb, mit Angaben zu dessen Qualifikation
  • Die Wartungsunterlagen der Anlage, insbesondere zum Ventilator
  • Unterlagen zu Brandschutzklappen, sofern vorhanden
  • Angaben zur betrieblichen Organisation: wer war zuständig, nach welcher Regel wurde gereinigt
  • Die Historie festgestellter Mängel und was daraufhin veranlasst wurde

Der letzte Punkt ist der unangenehmste. Ein Sachverständiger, der drei Reinigungsberichte in Folge mit demselben ungelösten Mangel findet, hat damit den Ansatzpunkt für die Kürzung gefunden.

Warum ein Rechnungsbeleg nicht reicht

Viele Betriebe legen im Schadensfall Rechnungen vor. Das ist besser als nichts, aber es beantwortet die entscheidende Frage nicht.

Eine Rechnung über „Reinigung Abluftanlage, pauschal" belegt, dass jemand da war und Geld bekommen hat. Sie belegt nicht, was gereinigt wurde. Wurde der Ventilator zerlegt? Wurden die Kanäle über alle Öffnungen befahren? Gab es Abschnitte, die nicht erreichbar waren?

Genau an diesen Stellen entsteht die Brandlast — und genau darüber schweigt die Rechnung. Ein Sachverständiger, der eine völlig zugesetzte Kanalstrecke findet und dazu eine Rechnung über eine Reinigung vor vier Monaten, wird nicht zugunsten des Betriebs schließen. Er wird schließen, dass die Reinigung diesen Abschnitt nicht umfasst hat.

Der Unterschied, den ein ordentlicher Nachweis macht

Ein Nachweis, der trägt, enthält Angaben, die sich mit dem Schadensbild abgleichen lassen:

  • Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende
  • Die gereinigten Anlagenteile einzeln aufgeführt
  • Die nicht zugänglichen Abschnitte, mit Lage und Grund
  • Aufnahmen vor und nach der Arbeit, je Abschnitt
  • Festgestellte Mängel
  • Die daraus abgeleitete Intervallempfehlung
  • Der ausführende Betrieb

Damit lässt sich rekonstruieren, in welchem Zustand die Anlage vor dem Schaden war. Das ist die Ausgangslage, aus der heraus ein Betrieb argumentieren kann. Ohne sie argumentiert allein der Sachverständige.

Drei Dinge, die Sie heute tun können

Erstens: Suchen Sie die Nachweise der letzten drei Jahre zusammen. Wenn Sie sie nicht innerhalb von zehn Minuten finden, finden Sie sie im Schadensfall auch nicht.

Zweitens: Lesen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach, was zu Dunstabzug und Instandhaltung vereinbart ist. Halten Sie die Fundstelle fest.

Drittens: Schauen Sie in den letzten Reinigungsbericht. Steht dort ein Mangel, der noch offen ist? Dann ist das der Punkt, an dem es im Ernstfall hängen wird.

Was hier bewusst nicht steht

Wir nennen keine Zahlen zu Kürzungsquoten, keine durchschnittlichen Schadenshöhen und keine Statistik über Küchenbrände. Solche Zahlen kursieren reichlich und lassen sich selten belegen. Was Ihr Versicherer im konkreten Fall tut, hängt von Ihrem Vertrag, Ihrem Schadensbild und Ihren Unterlagen ab.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn ein Schaden eingetreten ist, sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt, bevor Sie Erklärungen gegenüber dem Versicherer abgeben.

Herangezogene Vorschriften und Regelwerke

  • § 28 VVG — Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
  • § 81 VVG — Herbeiführung des Versicherungsfalls
  • § 19 VVG — Anzeigepflicht bei Vertragsschluss

Aufnahme

Mitglied werden

Ein Formular, eine Seite, etwa fünf Minuten. Was Sie danach haben, steht hier — nicht, was Sie danach noch dazubuchen müssten.

  • Ein Nachweis, der etwas aushält

    Anlagenteile einzeln aufgeführt, Aufnahmen vor und nach der Reinigung, festgestellte Mängel benannt. Auch nicht gereinigte Abschnitte stehen drin.
  • Ein Zeichen am Eingang

    Die Plakette mit Reinigungsmonat und Mitgliedsnummer. Der QR-Code führt Gäste auf Ihren Eintrag — nachprüfbar, nicht behauptet.
  • Ein Beitrag, der offen liegt

    Vier Klassen, veröffentlicht. Kein Angebot auf Anfrage, kein Verhandeln, keine Zusatzpakete für den Nachweis.
  • Ein Termin, den Sie legen

    Sie wählen den Monat, die Geschäftsstelle bestätigt den Tag. Gearbeitet wird außerhalb Ihrer Betriebszeiten.
FAGASA-Verbandszeichen. Gereinigt nach FAGASA-Standard im September 2026. Mitgliedsnummer FG-2026-0000.FAGASAGEREINIGT NACH FAGASA-STANDARD1234567891011122026SeptemberFG-2026-0000Antrag ausfüllen
  • Kein Zahlungsvorgang

    Kein Lastschriftfeld, keine Kartendaten. Die Rechnung kommt von der Geschäftsstelle.

  • Keine Mindestlaufzeit

    Beitragsjahr ist das Kalenderjahr, Kündigungsfrist in der Beitragsordnung.

  • Keine Aufnahme ohne Begehung

    Die Klasse setzt der Verband vor Ort fest, nicht das Formular.

  • Kein Verkauf Ihrer Daten

    Ihre Angaben dienen der Mitgliedschaft, sonst nichts.